Papierkram und Buchhaltung nerven Sie?
Dann sind Sie bei uns richtig!

Hier sehen Sie einen kurzen Überblick, was wir alles für Sie tun können, um Ihnen Ihr Leben als Selbständiger leichter machen zu können:

Auslagern Ihres Rechnungswesens und Ihrer Schreibarbeiten

Rechnungserstellung, -versand, Zahlungseingangsverfolgung inkl. Mahnwesen

Ordnung schaffen

Beratung und Unterstützung im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich

Leistungen als Buchhalter*

Hilfe bei Problemen mit und Fragen zu Behörden und Institutionen

Hilfe und Vermittlung bei Werbung, egal ob digital oder in Papierform

Hilfe und Beratung während der Existenzgründung



*rechtlicher Hinweis

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Auszug aus dem Gesetzestext:

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbeguten Hilfeleistung in Steuersachen. 

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,

2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung

3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.