Papierkram und Buchhaltung nerven Sie?
Dann sind Sie bei uns richtig!

Auch die klassischen Buchhaltungsthemengebiete bieten wir selbstverständlich umfassend an. Sogar mit einem Shuttleservice für Ihre Unterlagen. 

  • Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung 
  • Kontieren der Belege 
  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen 
  • Debitoren– und Kreditorenüberwachung 


Mein Service im Bereich Lohnbuchhaltung: 

  • Lohnbuchhaltung, lfd. Lohnabrechnung und Meldewesen
  • Fertigen der Lohnsteueranmeldung 



*rechtlicher Hinweis

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Auszug aus dem Gesetzestext:

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbeguten Hilfeleistung in Steuersachen. 

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,

2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung

3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.